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Art. 4.
[[underlined]] Wagen für das Ballonmaterial.[[/underlined]]

§30. - Der Wagen für das Ballonmaterial dient für den Transport aller der Gegenstände, die im vorhergehenden Artikel aufgezählt wurden und der Zubehörstücke des Wasserstofferzeugers und der Dampfwinde.
Es ist ein vierrädriger Wagen mit ganzem Umlauf an dem sich zwei Haupttheile unterscheiden, welche von einander trennbar sind und die Benennung [[underlined]]Vorder[[/underlined]] und [[underlined]]Hinterwagen[[/underlined]] führen.

§31 [[underlined]]Vorderwagen[[/underlined]]. - Er besteht aus 8 Haupttheilen welche sind: 
a) die Deichsel; 
b) die eiserne Achse; 
c) die Vorderräder;