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2). Wenn die Maschinisten und Heizer der Abtheilung von der Eisenbahncompagnie kommen und in derselben den regelmässigen Ausbildungscursus für die Rekruten durchgemacht haben, braucht man ihnen nur eine Anleitung zu geben über das wenige Abweichende was sich auf die Bedienung der Luftschiffpark-Maschinen bezieht. Wenn sie dagegen bei der Armee einen besonderen Instructionscursus über die Maschinen nicht durchgemacht haben, so muss dieser Cursus durchgemacht werden vor der Ankunft der Maschinisten und Heizer bei der Abtheilung und kann mehr oder weniger kurz sein je nach dem grösseren oder geringeren Auffassungsvermögen der Leute und der Beschäftigung der Maschinisten und Heizer in ihrem Gewerbe bevor sie zur Fahne einberufen wurden. In jedem Falle können zu dieser Instruction