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Capitel V. [[underlined]] Captivfahrten und verschiedene Manoever. [[/underlined]] Art 11. [[underlined]] Captivfahrten [[/underlined]] §95. Der Offizier, welcher die Captivfahrten leitet muss folgende Regeln gegenwärtig haben: 1. Die Dampfwinde muss möglichst in einer Weise aufgestellt sein, dass das Halteseil vom Winde nicht über den Rauchfang gedrückt wird; 2 Der Auftrieb des Ballons kann nicht unter 120-130 kg sein, wenn die Luft ruhig ist und muss 200 kg nahekommen, wenn der Wind ziemlich heftig ist: 3. wenn der der Ballon [[strikethrough]] voll genug [[/strikethrough]] ziemlich leer ist und der Wind heftig, so ist es nicht klug die Auffahrt auch nur mit einem Mann in der Gondel [[strikethrough]] die [[/strikethrough]] auszu
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