Viewing page 202 of 246

This transcription has been completed. Contact us with corrections.

Capitel V.
[[underlined]] Captivfahrten und verschiedene Manoever. [[/underlined]]
Art 11.
[[underlined]] Captivfahrten [[/underlined]]

§95. Der Offizier, welcher die Captivfahrten leitet muss folgende Regeln gegenwärtig haben:
1. Die Dampfwinde muss möglichst in einer Weise aufgestellt sein, dass das Halteseil vom Winde nicht über den Rauchfang gedrückt wird;
2 Der Auftrieb des Ballons kann nicht unter 120-130 kg sein, wenn die Luft ruhig ist und muss 200 kg nahekommen, wenn der Wind ziemlich heftig ist:
3. wenn der der Ballon [[strikethrough]] voll genug [[/strikethrough]] ziemlich leer ist und der Wind heftig, so ist es nicht klug die Auffahrt auch nur mit einem Mann in der Gondel [[strikethrough]] die [[/strikethrough]] auszu

Transcription Notes:
last word is not complete, think it is hyphenated