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Art 12.
[[underlined]]Transport des gefüllten Ballons.[[/underlined]]

§100. - Der Transport des gefüllten Ballons muss im Kriege immer vorgenommen werden, weil gewöhnlich die für die Operation des Füllen bessere Oertlichkeit nicht die geeignetste für die Beobachtungen sein wird.
Man muss unterscheiden den Transport längs der Strassen von dem querfeldein im allgemeinen Terrain mit verschiedenen Hindernissen.
In einem wie dem anderer Falle jedoch wird der Transport nicht möglich sein, wenn ein starker Wind weht, von allem mit den ungünstige Umständen eines nicht vollständig gefüllten Ballon. In jedem Falle gebührt die Entscheidung ob es möglich ist den Ballon zu transportieren oder nicht, dem Luftschiffer-Offizier, die besondere