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206             Achter Abschnitt.

Wer aber die gefärbten Tusche zum Verkauf macht, der muß schon wenigstens Roth Nr. 1. und 2. Gelb Nr. 3. und 4. Blau Nr. 5. 6. und 7. Violet und Purpur Nr. 8. Grün Nr. 9. mit seinen Schattirungen bis auf das Zeisiggrüne, Braun Nr. 10. Bleifarb Nr. 11. und Schwarz Nr. 12. verfertigen, um jungen Leuten und Anfängern der Malerei desto mehrere fertige Farben in die Händ zu liefern.

Nun wissen wir über die gefärbten Tusche als Malerfarben nichts weiter zu erinnern, als daß wir nochmals die bestmöglichste Reinigkeit, Fleiß, Vorsicht und Genauigkeit in Verfertigung derselben von Anfang bis zu Ende einen jeden, der sich damit beschäftigen will, äußerst empfehlen, wozu insbesondere auch gehört, daß man zu jeder Farbe, hauptsächlich zu jeder einfachen Farbe, seine eigene Geschirre halte.  Man wird am Ende der Arbeit allemal wohl dafür belohnt werden.

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Des achten Abschnitts

Erste Abtheilung.

Von der Anwendung der Farbentusche zur Malerei und Druckerei auf Kottun und Leinwand.

Wenn alle Farben, welche zur Malerei und Druckerei auf Kottune und Leinwand gebraucht werden, fest und haltbar seyn könnten und müssten, so wären unsere Farbentusche dazu freilich sehr unnütz und unbrauchbar; denn so gut auch immer bei einem oder dem andern unter ihnen der Stoff wäre, um feste Farben daraus machen zu können, so wenig ist doch die Zubereitung und Entwicklung desselben von der Art, dass es feste und dauerhafte Farben geben könnte.

Es ist aber auch bei Malerfarben gar nicht von einer solchen Haltbarkeit die Rede, wie bei den Farben auf Kottune und Leinwand, oder andern Waaren, sondern alles, was man von Malerfarben und Tuschen verlangen kann, ist blos dieses, dass sie schön, fein, lebhaft und angenehm seyen; haben sie über dieses noch das Eigenthümliche und Vorzügliche, dass sie nicht von jedem darauf kommenden Tropfen Wasser sogleich ausfliessen und verwischt werden, sondern sich nur so fest einätzen, dass man sie zur Roth, wenn sie un-