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Von Farbentuschen.        251

Zum Färben des Papiers gehören folgende Einrichtungen:

1) Geschirre, welche die Form eines ganzen Bogens Papier haben, aber so geräumig seyn müssen, daß man noch auf allen Seiten Platz hat, mit den Fingern das Papier umzuwenden, und auch, wenn es seine Farbe hat, heraus zu heben. Da man nie mehr als einen einzigen Bogen auf einmal in die Farbebrühe legt, so darf dieses Geschirr nur etwa zwei Zoll tief seyn, daß man Farbebrühe genug hineinthun kann, den Bogen Papier darinn nach seiner Fläche hinein zu legen, unterzutauchen, und schwimmend zu erhalten, weil er nie auf den Boden zu liegen kommen soll. Diese Geschirre können von Holz, Porzellain, Kupfer oder Blech und wohl verzinnt seyn. Man muß sich, um geschwinde zu arbeiten, zwei bis drei solcher Geschirre neben einander halten, aber immer nur von einerlei Farbe, und nie muß man, um der Reinigkeit willen, aus zweierlei Farben neben einander zu gleicher Zeit färben.

2) Eine Bank mit einer Einfassung rings herum, worauf man die Geschirre mit den Farben stellt, damit sie theils nicht umgeworfen werden können, theils keine Brühe verloren gehe, wenn während dem Färben etwas neben auslauft. Diese Bank wird von solcher Höhe gemacht, daß man die Geschirre mit den Farben gerade vor sich hat, und sich nicht darzu bücken darf.

3) Ein etwas tiefes hölzernes Wassergeschirr, welches weit genug seyn muß, um die aus der Farbe genommenen Bögen dadurch zu ziehen, und gleichsam von den unreinen Theilen der Farbe, die an dem Papier sitzen möchten, abzuwaschen, dadurch erhält man gar reine Farben; dieses Wasser muß aber von Zeit zu Zeit, sobald es unrein worden ist, ausgeleert, und mit frischem Wasser ersetzt werden.

4) Ein Gestell mit ausgespannten Schnüren, um die gefärbten Bögen Papier, wenn sie im Wasser abgewaschen worden sind, daran aufzuhängen, und abzutrocknen. Man giebt diesem Gestell einen Platz zur Seite neben sich, in halber Mannshöhe, damit man jeden Bogen Papier bequem und leicht aus dem Wasser an die Schnüre bringen kann, denn es kommt gar viel darauf an, daß man das Papier während der Arbeit, bis es abgetrocknet ist, ganz behalte, und nichts zerreiße, welches bei nassem Papier so geschwind geschehen ist, wenn man nicht recht vorsichtig damit umgeht, und alles so eingerichtet hat, daß das Papier nicht weit getragen werden darf.

Wenn das Papier gefärbt und trocken ist, so kommt es alsdenn darauf an, ob es geglättet werden, und einen Glanz bekommen soll, oder nicht. Zu manchem Gebrauch muß es Glanz haben, mithin geglättet werden; dieses muß aber auch wiederum mit viel Vor-

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