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Falls uns lhre Anweisung vorlag, wir die Sendung bei der Aachener und Müchener Feuer-Versicherungsgesellschaft, 51 Aachen Aureliusstraβe 14/16, versichert.

Lm Schadenfalle Wende man sich unverüglich zwecls Feststellung der Einzelneiten an den Havarie-Kommissar.

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oder, wenn vorstehend genannter Havarie-Kommissar unter keinen Umständen erreichbar ist, an den Agenten des Vereins ,,Hamburger Assecuradeure", notfalls an die zuständige Orts- oder Zollbehörde. Bei äuβwelich erkennbaren Schäden hat die Feststellung vor Abnahme des Gutes aus dem Zoll zu erfolgen.

Schäden, die nicht auf diese Weise festgestellt worden sind, werden nicht anerkannt. 

Bei Sendungen, die durch die Bahn oder Post zur Auslieferung gelangen, sind Schäden auβerdem durch die Organe dieser Verkchrsunternchmungen zu becheinigen.

Der Schaden kann unter Bezugnahme auf die vom Kunsthaus Lempertz abgeschlossene Versicherung unmittel bei der oben angegebenen Gesellschaft oder über uns geltend gemacht werden ; in jedem Fall wird im Interesse einer fristgerechten Meldung um sofortige Mitteilung gebeten.