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Art. 5. [[underlined]] Beladung des Wagens für das Ballonmaterial. [[/underlined]] §52. Bei der Beladung des Wagens muss man an ihm folgende Theile unterscheiden: a) Äussere Seiten des Wagens; b) gedeckter Kasten; c) Verdeck des Kastens; d) ungedeckter Raum; e) Sitzkiste; Der gedeckte Kasten ist inwanig nicht mehr eingetheilt und dient zur Aufnahme des grösseren Theils des Materiales, ausser den Schäften, den Ringen, dem Aufhaltetau und dem Anker, welche auf dem Verdeck untergebracht werden. Der Sitzkasten ist in zwei Räume getheil in vertikaler Richtung und man bringt darin unter das Wagenzubehör und alles kleine Utensil zur
Transcription Notes:
line 10: "inwanig", think it should be "inw?dig"
line 15: "getheil" think it should be "getheilt"