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aus Veranlassung des Windes.
§105. - Wenn sich die Abtheilung entfernen muss, wo der Park aufgestellt ist, wird die Wache (1 Corporal und 3 Soldaten) beauftragt den Ballon zu bewachen und nicht zu gestatten dass sich Jemand demselben nähert, noch dass Feuer in der Nähe angemacht wird mindestens innerhalb 50 m, oder dass geraucht wird um den Ballon herum. 
Die Leine des Ventilrings muss immer gespannt sein, aber nicht zu sehr; daher übt der Mann von der Wache eine ununterbrochene Aufsicht über dieselbe aus und verlängert oder verkürzt sie je nach Umständen in dem Maasse wie das Ballongas sein Volumen vergrössert oder verringert durch die äusseren Temperaturschwankgungen.
Wenn mann einen Windstoss befürchtet wird es